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Firmenhaftpflichtversicherung

Die Firmenhaftpflichtversicherung: Basis für unternehmerisches Risikomanagement

Der tägliche Geschäftsbetrieb unterliegt einer Reihe von Risiken, auf die Sie als Unternehmer keinen direkten Einfluss haben. Unfälle, Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Fehler an Anlagen, die zu Schäden am Eigentum Dritter führen: Sie haften für den vollständigen Ersatz. Die Firmenhaftpflichtversicherung stellt zur Absicherung die nötigen Deckungen bereit. Sie tritt grundlegend ein, wenn betriebsfremde Personen auf dem Betriebsgelände verunfallen oder in einen Unfall verwickelt sind, für den das Unternehmen (Firmenwagen, Mitarbeiter, etc.) haftet. Auch der Ersatz von Sachschäden wird von der Firmenhaftpflichtversicherung getragen.

Haftpflichtschäden müssen auf Grundlage von §823 BGB in der vollen Höhe des entstandenen Schadens ersetzt werden. Das finanzielle Risiko, das die Firmenhaftpflichtversicherung decken soll, lässt sich auf Grund der Unvorhersehbarkeit von Schadenfällen entsprechend ungenau kalkulieren. Die Deckungssummen der Firmenhaftpflichtversicherung basieren entsprechend der Risiken bestimmter Geschäftsfelder oder anhand plausibler Geschäftsdaten (z.B. Größe des Betriebsgeländes, Volumen von Fremdenverkehr oder Besucherverkehr im Unternehmen, etc.) auf statistischen Werten, die eine maximale Deckung festlegen. Kommt es zum Schadenfall, tritt die Firmenhaftpflichtversicherung bis zu dieser Höhe für den entstandenen Schaden ein. Besonders bei Personenschäden ist das finanzielle Risiko für das Unternehmen hoch. Ein nicht versicherter Schadenersatzanspruch kann tiefgreifende Folgen haben und bis zur Geschäftsgefährdung führen.

Schadenfälle in der Firmenhaftpflichtversicherung: Was ist abgedeckt? Wer ist der beste Versicherer?

Die Firmenhaftpflichtversicherung tritt als gewerbliche Sachversicherung für alle Schäden ein, die an Sachen und Personen entstehen und für die das Unternehmen haftet.

  • Personenschäden: Schäden an Personen (Verletzungen und Tod), die durch Unfälle auf dem Betriebsgelände oder verursacht durch Mitarbeiter und für die das Unternehmen haftet
  • Sachschäden: Schäden an Sachen, Gegenständen und Eigentum Dritter, die im Verantwortungsbereich des Unternehmens zu Schaden kommen.

Die Firmenhaftpflichtversicherung richtet sich generell an die Begütung von Ansprüchen Dritter an das versicherte Unternehmen. Eigenschäden und echte Vermögensschäden werden durch sie dem Grundsatz nach nicht erfasst. Ausnahmen legt bei Bedarf der Versicherungsvertrag fest.

Die günstigste Firmenhaftpflichtversicherung zeigt in der Regel ein Vergleich. Hier kann die Rate verglichen werden nach:

  • Höhe der Versicherungsprämie
  • Deckungssummen
  • Mitversicherung von Mitarbeitern und Familienangehörigen
  • Länge der Versicherungslaufzeiten
  • usw.

Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen bei der Bestimmung der besten Rate für die Firmenhaftpflichtversicherung zur Seite.